Energieausweis

Wir organisieren Energieausweise für Verkäufer und Vermieter

Als Verkäufer oder Vermieter müssen Sie Interessenten unaufgefordert einen Energieausweis für das betreffende Haus vorlegen. Als Ihr verlässlicher Makler mit Alleinauftrag kümmern wir uns in der Altmark, Magdeburg und Berlin natürlich gern darum.Was Sie sonst noch über den Energieausweis wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument, in dem der energetische Zustand eines Hauses festgehalten wird. Er gibt Auskunft über die Höhe des mutmaßlichen Energieverbrauchs eines Hauses. Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, spielt sowohl bei der Vermietung als auch beim Verkauf eine wichtige Rolle. Miet- und Kaufinteressenten können anhand des Energieausweises Häuser energetisch vergleichen und sich ein Bild machen von den Energiekosten, die zu erwarten sind.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Sowohl bei dem Verkauf eines Hauses als auch bei der Vermietung benötigen Sie inzwischen einen Energieausweis. Die Verpflichtung gilt für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude (z.b. Bürogebäude)

Wann brauche ich keinen Energieausweis?

  • Bei sehr kleinen Gebäuden (maximale Nutzfläche von 50 qm)
  • Bei einem Verkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses
  • Bei einem „Abrisshaus“, d.h. wenn Sie bzw. der Käufer das Haus abreißen wollen

Welche Angaben muss ein Energieausweis enthalten?

  • Baujahr
  • Art der Heizung
  • Energieausweistyp (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis)
  • Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch in kWh/Quadratmeter.
  • Energieeffizienzklasse (bei neuen Energieausweisen)

Wo liegt der Unterscheid zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

In den meisten Fällen haben Sie als Eigentümer die Wahl zwischen der Anfertigung eines Bedarfs- oder eines Verbrauchsausweises.

Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses. Um den Energieverbrauch zu ermitteln, wird ein Durchschnitt der Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre gebildet. Ausschlaggebend sind die abgerechneten Verbrauchswerte.

Der Bedarfsausweis wird anhand einer Analyse des Hauses erstellt. Der Aussteller des Energieausweises beurteilt das Dach, die Wände, die Heizung und die Fenster des Gebäudes. Daraus werden dann die Beschaffenheit der Gebäudeteile und der theoretische Energiebedarf errechnet.

Für den Hausverkauf muss ein Bedarfsausweis erstellt werden, wenn das Haus vor dem 01.11.1977 gebaut wurde (Datum des Bauantrages) und über weniger als 5 Wohneinheiten verfügt. Wurde das Haus vor diesem Datum gebaut, kann man nur auf den Bedarfsausweis verzichten, wenn beim Bau oder während der Modernisierung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde.

Was sagen die Energieausweis-Werte aus?

Damit Sie schon mit bloßem Auge erkennen können, ob der energetische Zustand eines Hauses als gut oder schlecht eingestuft werden kann, wird der Energiebedarf bzw. -verbrauch anhand einer Skala abgebildet.

Liegt der Endenergieverbrauch eines Gebäudes im grünen Farbbereich, ist das Haus sehr energieeffizient. Liegen die Werte im roten Bereich, ließe sich die Energieeffizienz durch Modernisierungsmaßnahmen verbessern. Gemessen werden die Werte in Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr. Beim Bedarfsausweis ist die Skala identisch – allerdings wird nicht der Verbrauch, sondern der Bedarf dargestellt.

Welcher Energieausweis wird empfohlen beim Hausverkauf?

Bei jedem Hausverkauf ist individuell festzulegen, welcher Energieausweis die besseren Verkaufschancen oder den besseren Verkaufspreis mit sich bringt.

Es werden je nach Aussteller bei identischen Gebäuden sehr unterschiedliche Werte ermittelt. Bei Verbrauchsausweisen gibt es Unterschiede bis zu 26%, bei Bedarfsausweisen von bis zu 108%. Daraus folgt, dass der Bedarfsausweis in vielen Fällen die unzuverlässigere Informationsquelle ist.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Der Energieausweis bzw. Energiepass darf nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Darunter zählen Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Gebäudeenergieberater im Handwerk und ausgebildete Energieberater sowie Schornsteinfeger. Einfach selbst einen Energieausweis zu erstellen, ist nicht zulässig.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis unterscheiden sich sehr zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Damit ein Bedarfsausweis erstellt werden kann, müssen zahlreiche Informationen über das Gebäude eingeholt werden – zum Beispiel über Dach, Heizung, Dämmung und Fenster. Dazu ist ein Besichtigungstermin vor Ort nötig. Das macht den Bedarfsausweis vergleichsweise teuer.

Beim Verbrauchsausweis müssen zwar auch einige Informationen zusammengetragen werden, aber wird er online erstellt, ist er relativ günstig. So kostet ein Verbrauchsausweis ca. 50 bis 100 Euro und ein Bedarfsausweis ca. 400 bis 500 Euro. Die Kosten sind nur grobe Schätzwerte, je nach Größe des Gebäudes und eventuellen Besonderheiten kann der Aufwand variieren.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Es gibt jedoch Fälle, in den zwischenzeitlich ein neuer Energieausweis gefordert wird. Ein Energieausweis muss zum Beispiel durch einen neuen ersetzt werden, wenn bestimmte Mindestangaben nicht gemacht wurde oder der Ausweis durch nicht zugelassene Personen erstellt wurde. Wurden neue energetisch relevante Veränderungen am Haus vorgenommen, muss ebenfalls ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie als Verkäufer oder Vermieter keinen Energieausweis vorlegen. Ein Bußgeld von bis zu 15.000€ droht in diesem Fall.